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PR Auftrag SW13 | Karte 218682

Frage

Verletzung der Sorgfaltspflicht Nach ARt. 398 Abs. 1 OR wird vom Beauftragten die gleiche Sorgfalt wie vom Arbeitnehmer im Arbeitsverhältnis Art. 321e OR verlangt, dh. der Beauftragte haftet für absichtliche und fahrlässige Schadenszufügung

Antwort

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