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PR Auftrag SW13 | Karte 218692

Frage

Jederzeitiges Auflösungsrecht Art. 404 OR Auflösung ex nunc = nur Anspruch auf bereits geleistete Arbeit Das Auflösungsrecht darf nicht vertraglich weggedungen oder beschränkt werden. Ebenso wenig darf zulasten der auflösenden Partei eine Konventionalstrafe vereinbart werden.

Antwort

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