SoVe | Karte 219882
Frage
Bei der Arbeitslosenversicherung sind nicht nur Arbeitnehmende versichert, die in den letzten Jahren vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate einer AHV-beitragspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sind. Nebst diesen Personen gibt es auch Personen, die aus besonderen Gründen befreit sind. Welche Personen sind das?
Antwort
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