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Frage

Welche der folgenden Personen können gestützt auf das schweizerische Produktehaftpflichtgesetz haftpflichtig gemacht werden? - Hersteller Endprodukt - Ausländischer Hersteller eines Grundstoffe oder eines Teilprodukts - Quasi-Hersteller, welche in seinen Lieferbedingungen eine Haftungswegbedingung aufgenommen hat - Importeur, welcher die vom ihm importierten Produkte vor dem Vertrieb in der CH regelmässig auf Mängel hin untersucht - Händler, der dem Geschädigten innerhalb angemessener Frist den Hersteller (und bei ausländischen Produkten zusätzlich den Importeur) bekannt gibt

Antwort

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