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3EL | Karte 221337

Frage

Kapitel 12: Begünstigung und letztwillige Verfügung Begünstigung in der gebundenen Vorsorge 3a Begünstigungsklausel BVV3: Punkt 2. "die direkten Nachkommen sowie die natürlichen Personen, die von der VP i erheblichem Mass unterstützt worden sind, oder die Person, die mit dieser in den letzten fünf Jahren bis zu ihrem Tod ununterbrochen eine Lebensgemeinschaft geführt hat oder die für den Unterhalt eines oder mehrerer gemeinsamer Kinder aufkommen muss" Was kann der Vorsorgenehmer bestimmen?

Antwort

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