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3EL | Karte 221363

Frage

Kapitel 13: Konkurs und Erbprivilegien Erbprivilegien Schuldner ist vor Konkurseröffnung verstorben - erbberechtigte Nachkommen, Ehegatte, eine eingetragene Partnerin/Partner, Eltern, Grosseltern oder Geschwister sind die Begünstigten

Antwort

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