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PV SoZi 2015 NO | Karte 231814

Frage

Wenn die anzeigepflichtige Person bei Vertragsabschluss eine erhebliche Gefahrstatsache unrichtig mitteilt oder verschweigt, ist der Versicherer an den Vertrag nicht gebunden. Was muss der Versicherer tun, nachdem er die unrichtige Angabe festgestellt hat, um aus dem Vertrag "auszusteigen“?

Antwort

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