Schaden und Leistungsfallbearbeitung VBV ab Block 9 | Karte 241034
Frage
9. Die Renten aus der beruflichen Vorsorge (Invaliden-, Hinterlassenen- und Altersrenten) unterteilt man in den meisten Fällen in sogenannte obligatorische Leistungen (=obligatorischer Rententeil) und überobligatorische Leistungen (=überobligatorischer Rententeil). Welche Renten werden an die Preisentwicklung (Teuerung) angepasst? Welche Bedingungen müssen dafür erfüllt sein?
Antwort
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