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Klage nach 85a ist nicht zulässig, wenn ein Rechtsvorschlag erhoben, aber noch nicht beseitigt wurde (anders 85) kein schutzwürdiges Interesse an der Feststellungsklage, solange die Betreibung infolge Rechtsvorschlags ohnehin eingestellt ist | ||
Frage: Klage nach 85a bei erhobenem Rechtsvorschlag - zulässig? Paket: SchKG |
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