Grundbuch | Karte 245755
Frage
Susi Sorglos ist Eigentümerin eines Grundstückes in Rapperswil-Jona. Das auf dem Grundstück stehende Einfamilienhaus ist renovationsbedürftig. Die Investorin Schönen Wohnen AG möchte deshalb das Einfamilienhaus abbrechen und auf dem Grundstück ein neues Mehrfamilienhaus erstellen. Weil hohe Planungskosten anfallen, haben sich die Parteien zum Abschluss eines Kaufrechtes entschieden. Die Parteien haben vom Abschluss eines Kaufvertrages abgesehen. Worin sehen Sie zwei Nachteile eines Kaufvertrages gegenüber eines Kaufrechtes aufgrund des vorstehenden Sachverhaltes?
Antwort
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