Sozialversicherungen | Karte 248868
Frage
Die nichterwerbstätige Ehefrau des portugiesischen Mitarbeiters (Maria Fernandez) muss eben-falls Beiträge in die Sozialversicherungen bezahlen oder sie wird durch ihren Ehemann befreit. Ihr Ehemann (Arbeitnehmer bei RÖTELI TAXI AG) wird am 15. Februar 2017 das Pensionsalter errei-chen. Er wird ab März 2017 seine Erwerbstätigkeit aufgeben. Erklären Sie stichwortartig die Ver-änderung der AHV-Pflicht des Ehepaars ab März 2017. Maria Fernandez wird im Juni 2017 58 Jahre alt und bleibt nichterwerbstätig.
Antwort
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