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1) grundsätzlich ist der Lohn bar und in gesetzlicher Währung zu bezahlen. Andere Abmachungen z.B. Überweisung Bank/Post möglich. 2) Geldschulden sind Bringschulden, üblich ist jedoch dass Lohn überwiesen wird 3) Der Lohn muss mindestens 1 Mal monatlich ausbezahlt werden! 4) Zahlungstermin dispositiv auf Ende Monat 5) AN hat Anspruch auf einen Lohnvorschuss. Notlage muss erfüllt sein 6) AG muss dem AN eine schriftliche Abrechnung über Lohn erstellen/übergeben 7) AG darf dem AN keine Vorschriften machen, was AN mit seinem Lohn machen soll 8) Lohn ist an den AN zu zahlen |
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Frage: Wie ist die Regelung bei der Auszahlung des Lohnes? Paket: AN - Arbeitsrecht |
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