BEWI - Mietliegenschaften | Karte 262610
Frage
Im Anschluss an die Berechnung der Mietzinserhöhungen fertigen Sie die Anpassungsformulare aus. Sie wollen die Mietzinsanpassung per 01.08.2019 anzeigen. Welche Fristen sind zu berücksichtigen, damit die Anpassung als rechtzeitig zugestellt gilt?
Antwort
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