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Der Wohnort der schenkenden Person ist bei der Bestimmung der Steuerhoheit massgebend. Es kommt somit das Steuergesetz des Kantons Bern zur Anwendung. | ||
Frage: Eine Tante, wohnhaft in Bern, hat dir eine Schenkung über CHF 200000 in Aussicht gestellt. Ist der Wohnort der beschenkten oder der schenkenden Person zur Bestimmung der Steuerhoheit massgebend? Paket: Kontrollfragen |
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