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Mit Freizügigkeit ist im BVG das Altersguthaben gemeint, das dem Versicherten bei Austritt aus der Personalvorsorgeeinrichtung mitgegeben werden muss. Es besteht aus den Altersgutschriften von Arbeitgeber und Arbeitnehmer und den aufgelaufenen Zinsen. | ||
Frage: Was bedeutet Freizügigkeit im BVG? Paket: Kontrollfragen |
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