steuerverfahrensrecht | Karte 74717
Frage
Die Veranlagungsbehörde tritt auf die Einsprache nicht ein, ohne ihren Entscheid in materieller Hinsicht zu begründen (Ermessenseinschätzung ohne Einreichung der Steuererklärung). Wenn dagegen Beschwerde erhoben wird, was macht die Rekurskommission?
Antwort
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