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steuerverfahrensrecht | Karte 74717

Frage

Die Veranlagungsbehörde tritt auf die Einsprache nicht ein, ohne ihren Entscheid in materieller Hinsicht zu begründen (Ermessenseinschätzung ohne Einreichung der Steuererklärung). Wenn dagegen Beschwerde erhoben wird, was macht die Rekurskommission?

Antwort

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