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Einkauf | Karte 80812

Frage

Ein Dresdner Lieferant des Autohauses Knoll & Co. OHG hat einem Kunden in Hamburg Ware geliefert. Da der Kunde die Zahlung verweigert, möchte der Lieferer Klage einreichen. Bei welchem Gericht muss das geschehen, wenn kein Gerichtsstand vereinbart wurde? 1. Beim zuständigen Gericht in Hamburg. 2. Die Wahl des Gerichtsstandes hat der Käufer. 3. Beim zuständigen Gericht in Dresden. 4. Der Lieferer bestimmt den Ort, an dessen Gericht er Klage einreichen will.

Antwort

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