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MARKOM-RECHT | Karte 81143

Frage

Kaufverträge unterscheiden sich unter anderem durch die besondere Natur des Kaufgegenstandes. Das Recht kennt die folgenden beiden Kaufvertragsarten: * Fahrniskauf * Grundstückkauf Was beinhalten die beiden Kaufvertragsarten "Fahrniskauf" und "Grundstückkauf" ?

Antwort

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