SB Personalwesen Personaladministration Teil II | Karte 86270
Frage
Aufgrund der Fürsorgepflicht muss der MA vor dem Austritt gründlich und vollumfänglich informiert werden, was im Bereich der Versicherungen zu tun ist, damit keine Lücken entstehen. Welche Informationen müssen zur Unfallversicherung gegeben werden?
Antwort
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