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r1 | Karte 88707

Frage

familien-, kinder- und ausbildungszulagen werden für berechnung leistungsanspruch bei ahv-gesetzgebung und UVG-gesetzgebung verschieden behandelt. bei welchem der beiden sozialvers.zweigen erhalten sie bei eintritt vers.fall die höhere leistung? grund differenz?

Antwort

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