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r1 | Karte 88715

Frage

frau m, langjährige Mia M AG, UVG versichert. am 5.9.01 erleidet sie schweren unfall und muss ins spital. daraufhin gewisse zeit arbeitsunfähig. a)ab welchem datum anspruch auf unfalltaggeld? b)welche formel gilt für anspruch unfalltaggeld? c)nach 3 monaten,50% arbeit aufnehmen, wie wirkt sich dies auf höhe taggeld aus? d)während dieser zeit bezahlt M AG M den vollen lohn. sie beansprucht aber UV-taggeld. was muss M AG bei AHV-Abrg. beachten?

Antwort

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