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r1 | Karte 88716

Frage

die AG bezahlen nicht nur die beiträge an die verschiedenen sozialversicherungen, sondern sie müssen auch die verwaltungskosten der PK & der AHV-ausgleichskasse decken. a) wie hoch ist der max. betrag für die entschädigung/deckung der verwalungskosten bei der AHV-ausgleichskasse? b)kann AG diese kosten auf AN abwälzen?

Antwort

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