Vollzugriff & Lernmethoden freischalten

Sozialversicherungen | Karte 89719

Frage

Der Versicherte X trat am 01.01.2011 von der Vorsorgeeinrichtung A in die Vorsorgeeinrichtung B über. Bei der VE A hatte er bei seinem Eintritt am 01.01.2009 einen Vorbehalt im Falle einer Invalidität unterzeichnet, der jedoch am 01.01.2011 noch nicht abgelaufen war. Beide VE umfassen BVG-übersteigende Leistungen: der Vorbehalt bezieht sich nur auf diese. a) Kann die VE B den Vorbehalt übernehmen? b) Wenn ja, wie lange kann die VE B diesen Vorbehalt aus gleicher Ursache wie bei der VE A noch aufrechterhalten?

Antwort

Mit folgendem Lernsystem weiterlernen:
(Zufall und Fokus nur mit Abo)