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PE Nr. 2 | Karte 89913

Frage

Als Pflichtleistungen gelten alle Behandlungen, die die 3 Begriffe erfüllen; Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit & Zweckmässigkeit KVG Art. 32. Wenn einer der 3 Punkte nicht erfüllt ist, so gilt die Behandlung als nichtkostenpflichtig und wird darum auch abgelehnt ( siehe Punkt Kostengutsprache ablehnen). Wenn es nicht ganz klar ist ob wirklich alle 3 Punkte erfüllt sind, muss eine…

Antwort

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