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PE Nr. 2 | Karte 89923

Frage

Ziel dieses Ablaufes ist es, unnötige Aufenthalte in aussenkantonalen Spitäler zu vermeiden und die Patienten in Spitäler zu lenken, die sich im Wohnkanton befinden. Der Grund dafür ist, dass ein solcher Aufenthalt sehr viele Kosten mit sich bringt. Jeder Kanton muss dafür sorgen, dass es so viele Betten in den Spitälern hat, wie dort prozentual Bewohner leben. Also ist für ausserkantonale Patienten eigentlich kein Platz im Wohnkanton. Weil dieses Bett, in dem ein ausserkantonaler Patient liegt ,nicht für ihn bestimmt ist, wird ein zusätzlicher Tarif verrechnet, welcher zu einem Teil der Kanton begleichen muss, wenn eine Kostengutsprache vom Kanton abgegeben wurde.

Antwort

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