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lex I | Karte 90909

Frage

19. Richard Müggler aus Wallisellen hat am 23. März 200x bei der Toro AG in Zürich-Albisrieden einen neuen Rasenmäher zum Einführungspreis von Fr. 320.- bestellt. Der Verkäufer hat ihm versprochen, dass das gewünschte Modell am 30. April 200x lieferbar sei. Richard Müggler fährt am 30. April 200x nach Zürich-Albisrieden, um den Rasenmäher zu holen. Am Auslieferungsschalter hängt ein grosses Schild, auf dem es heisst: "Lieferung nur gegen Barzahlung" Richard Müggler ist der Meinung, er könne eine Rechnung verlangen, weil er ja auch mehr als einen Monat habe warten müssen. Hat er Recht?

Antwort

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