lex I | Karte 90911
Frage
20. Am 15. Oktober kauft Klara Bieri ein Ölgemälde in der Galerie G. Gemäss Abmachung soll G das Bild bis Ende Oktober in ihr Haus liefern, und Frau Bieri soll den Kaufpreis bis zu diesem Tag auf ein Konto von G überwiesen haben. Um welche Art eines Erfüllungsfehlers handelt es sich im folgenden Fall? Bis zum 31. Oktober hat G das Bild noch nicht geliefert.
Antwort
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