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lex I | Karte 90912

Frage

20. Am 15. Oktober kauft Klara Bieri ein Ölgemälde in der Galerie G. Gemäss Abmachung soll G das Bild bis Ende Oktober in ihr Haus liefern, und Frau Bieri soll den Kaufpreis bis zu diesem Tag auf ein Konto von G überwiesen haben. Um welche Art eines Erfüllungsfehlers handelt es sich im folgenden Fall? Am 17. Oktober verreist Klara Bieri für zwei Wochen in die Ferien, weswegen G das Bild nicht fristgerecht ausliefern kann.

Antwort

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