lex I | Karte 90913
Frage
20. Am 15. Oktober kauft Klara Bieri ein Ölgemälde in der Galerie G. Gemäss Abmachung soll G das Bild bis Ende Oktober in ihr Haus liefern, und Frau Bieri soll den Kaufpreis bis zu diesem Tag auf ein Konto von G überwiesen haben. Um welche Art eines Erfüllungsfehlers handelt es sich im folgenden Fall? Am 31. Oktober ist der Kaufpreis noch nicht auf das Konto überwiesen worden.
Antwort
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