lex I | Karte 90916
Frage
21. Der Zeitpunkt, an dem Fälligkeit und Verzug eintreten, hängt davon ab, ob es sich um ein Mahngeschäft, ein Verfalltagsgeschäft oder ein Fixgeschäft handelt. Art des Geschäfts, Fälligkeit und Verzug bei nachfolgenden Beispiel nennen. Lieferung des Apérogebäcks für das Personalfest am 22.11.05 um 17.00 Uhr
Antwort
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