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lex III | Karte 93442

Frage

5. Die Firma Holzer + Co. schuldet ihrem Vermieter CHF 20000.- für aufgelaufene Mietzinsen. Die Betreibung von Holzer + Co. verläuft erfolglos, da sie über keinerlei Geschäftsvermögen mehr verfügt. Der eine der beiden Gesellschafter, Hans Holzer, steckt in finanziellen Schwierigkeiten, während der andere, Peter Speck, als wohlhabend gilt. Kann der Vermieter von Peter Speck die ausstehenden CHF 20000.- verlangen?

Antwort

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