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Zufällige Frage |
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12. Eine Autofahrerin ist sehr in Eile, um zu einer wichtigen Sitzung zu gelangen. An einer Kreuzung übersieht sie das Rotlicht. Es kommt zu einer heftigen Kollision mit einem anderen Fahrzeug. Kann sich die Autofahrerin von der Haftung befreien, wenn sie geltend macht, die Sonne habe sie derart geblendet, dass die das Rotlicht nicht erkennen konnte? |
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Paket: lex I | ||
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