Arbeitslosenversicherung
Eine Mitarbeiterin wurde per 30. Juni 2012 entlassen. Auf der Arbeitgeberbescheinigung wird vom Arbeitgeber festgehalten, dass dieser Mitarbeiterin gekündigt wurde.
Die Mitarbeiterin meldete sich bei der AL-Versicherung anfangs Juni an. Mit welchen Sanktionen seitens der Arbeitslosenversicherung musste diese Mitarbeiterin rechnen?