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Frage

Im SchKG ist geregelt, welche Gegenstände einem zahlungsunfähigen Schuldner zuerst wegzunehmen und zu verwerten sind. Verkäufer V und Käfer K vereinbaren in ihrem Kaufvertrag, dass der Verkäufer bei einer allfälligen Betreibung der Kaufpreisforderung auswählen könne, welche Gegenstände aus dem Vermögen des Käufers verwertet werden sollen. Ist eine solche Vereinbarung zulässig?

Antwort

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