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Frage

Das Schadeneintrittsprinzip (Vorrisiko) Für die Festlegung des zeitlichen Geltungsbereich, d.h. die Zuordnung der Schadenfälle zur Vertragsdauer, gilt gemäss den unverbindlichen Musterbedingungen des SVV zur BH-Versicherung das Schadeneintrittsprinzip. Unter welcher Voraussetzung und in welchem Umfang erstreckt sich dabei der Versicherungsschutz auch auf Schäden, die vor Vertragsbeginn verursacht wurden?

Antwort

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