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HRE TEst | Karte 223277

Frage

Als Betreiber einer Go-Kart-Anlage vermietet der VN 10 Einstellboxen für Rennkarts, welche deren Besitzer jeweils zu Trainings in der Kartanlage verwenden. Es Erfolgt dabei keine Übergabe der Karts an den Versicherungsnehmer. Ist die Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Schäden an diesen eingestellten Karts (z.B. bei einem fahrlässig verursachten Brand) im Rahmen der Musterbedingung des SVV zur Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt?

Antwort

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