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Recht | Karte 241312

Frage

Nach einer erfolgreichen Kampagne für die Gemeinde Zürich glaubt die beauftragte Werbe-Agentur, auf ihrem Terrain auch ohne Baubewilligung eine Gartenterrasse mit einer wunderschönen Glaskuppel erstellen zu dürfen. Ist das OK („wir kennen uns ja jetzt sehr gut, das ist schon in Ordnung!“), oder verletzt sie mit ihrem Vorgehen öffentliches oder privates Recht?

Antwort

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