Kaufmännische Rechtskunde_3 | Karte 29564
Frage
TF301 X. Keller, Aarau, hat in einer Kunstausstellung in Zürich von F. Mahler, Thalwil, einen Kunstgegenstand gekauft. Wo ist der Erfüllungsort, wenn nichts vereinbart worden ist?
Antwort
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