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Zession Art. 162 Abs. 1 OR
Die Zession an sich ist eine schuldrechtliche Verfügung.
Wird der Zessionar Vertragspartei des Schuldners?
Welche Forderungen sind abtretbar?
Tatbestandselemente und Rechtsfolge der Zession Art. 164 Abs. 1 OR
Die Zession ist zu unterscheiden von der Übertragung subjektiver Forderungsrechte, die dem Träger eines dinglichen Rechts zustehen.
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