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valmir | Karte 161528

Frage

ALV Wer in der Schweiz eine unselbständige Erwerbstätigkeit ausübt, ist gegen Arbeitslosigkeit versichert. Beitragspflichtig an die Arbeitslosenversicherung sind alle in der Schweiz erwerbstätigen Arbeitnehmer sowie Personen, die für schweizerische Firmen im Ausland tätig sind und von der Schweiz aus entlöhnt werden. Der Beitragssatz beträgt bis zu einem Bruttojahreseinkommen von 126‘000 Franken 1 bis maximal 2 Prozent.

Antwort

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