valmir | Karte 161529
Frage
Unfallversicherung In der Schweiz erwerbstätige Personen sind in der obligatorischen Unfallversicherung für Berufsunfälle sowie Berufskrankheiten und häufig auch für Nichtbetriebsunfälle versichert. Die Nichtberufsunfallversicherung gilt aber nur bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von acht Stunden.
Antwort
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