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valmir | Karte 161530

Frage

Quellensteuer vgl. Einkommensteuer Auf das Bruttogehalt wird nach einem progressiven Tarif die Quellensteuer erhoben. Der Quellensteuer unterliegen ausländische Arbeitnehmer ohne Niederlassungsbewilligung (C) und im Ausland wohnhafte Künstler, Sportler sowie Empfänger von Verwaltungsratsentschädigungen und Vorsorgeleistungen. Mit Erhalt der Niederlassungsbewilligung bzw. Einbürgerung muss man am Ende jedes Jahres die Steuer selbst erheben.

Antwort

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