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valmir | Karte 161531

Frage

BVG Es ist die Aufgabe des Arbeitgebers, dafür zu sorgen, dass die Kinderfrau entsprechend dem BVG die PK-Beiträge an eine Vorsorgeeinrichtung abführt. Obligatorisch versichert sind alle AHV unterstellten Arbeitnehmerinnen, deren Jahreslohn CHF 20’520.00 überschreitet: • Ab Alter 18 für Tod und Invalidität • Ab Alter 25 für die Altersvorsorge

Antwort

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