Versicherungsrecht Kapitel 4 | Karte 203769
Frage
Versicherungsrecht Kapitel 4 Versicherte Gefahr Anzeigepflicht Der VN ist verpflichtet, dem Versicherer vor Abschluss des Vertrages die erheblichen Gefahrstatsachen mitzuteilen. Welche sind erheblich?
Antwort
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