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Vermögen 2 | Karte 215039

Frage

Gefährdungshaftung Eisenbahn-, Seilbahn- und konzessionierte Schifffahrtsunternehmen Nenne die Haftungsregelung bei Schäden an anderen beförderten Sachen, welche sich nicht in Obhut der reisenden Person befindliches Reisegepäck sowie Fratgut befindet. -Gefährdungshaftung -milde Kausalhaftung -Verschuldenshaftung mit umgekehrter Beweislast -Haftung nach Transportrecht -andere

Antwort

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