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Vermögen 7 | Karte 217963

Frage

Haftpflichtversicherung des Gastwirtschaftsgewerbe Ein Gast, welcher nicht im Hotel übernachtet, meldet den Diebstahl seiner Lederjacke aus der offenen Garderobe des Restaurants. Der Gast hat die Jacke vor dem Abendessen in der Garderobe selbst aufgehängt und wollte sie anschliessend wieder selbst holen. Obwohl den Hotelier und dessen Personal kein Verschulden trifft, macht der Gast den Ersatzwert der Jacke geltend. Besteht im Rahmen der Betriebs-Haftpflichtversicherung des Hoteliers Deckung für den eingetretenen Schaden?

Antwort

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