Vermögen 7 | Karte 217969
Frage
Haftpflichtversicherung des Gastwirtschaftsgewerbe Im hoteleigenen Wellness- und Fitnesscenter wird gelegentlich vom Hotelier gemietetes Personal eingesetzt. Es handelt sich dabei nicht um selbständige Berufsleute. In welchen der nachstehend aufgeführten Schäden, welche jeweils bei Ausübung einer geschäftlichen Verrichtung für den Hotelbetrieb verursacht werden, würde Versicherungsschutz über die Betriebs-Haftpflichtversicherung des Hoteliers bestehen? Ein gemieteter Fitnesstrainer fügt durch alleiniges Verschulden einem Hotelgast,welcher im Fitnesscenter trainiert, einen Personenschaden zu.
Antwort
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