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Vermögen 7 | Karte 217971

Frage

Haftpflichtversicherung des Gastwirtschaftsgewerbe Im hoteleigenen Wellness- und Fitnesscenter wird gelegentlich vom Hotelier gemietetes Personal eingesetzt. Es handelt sich dabei nicht um selbständige Berufsleute. In welchen der nachstehend aufgeführten Schäden, welche jeweils bei Ausübung einer geschäftlichen Verrichtung für den Hotelbetrieb verursacht werden, würde Versicherungsschutz über die Betriebs-Haftpflichtversicherung des Hoteliers bestehen? Beim Hinaustragen eines Trainingsgerätes beschädigt ein gemieteter Fitnesstrainer durch alleiniges Verschulden den auf dem Parkplatz abgestellten Hotelbus (im Eigentum des versicherten Hotelbetriebes)

Antwort

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