Vermögen 7 | Karte 217983
Frage
Architektur- und Bauingenieurbüro Infolge eines Planungsfehlers eines Architekten entspricht der Eingang zur Notfallstation eines Spitals nicht den gestellten Anforderungen. Der Eingang muss um 40 cm verbreitert werden. Das Spital macht die Mehrkosten zur Behebung dieses Mangels (Verbreiterung des Eingangsbereiches) beim Architekten geltend. -Grundrisiko -Bautenschäden -reine Vermögensschäden -keines
Antwort
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