VersVG | Karte 259797
Frage
Wie nennt man eine Frist, nach deren Ablauf es gänzlich unmöglich ist, ein Recht geltend zu machen. Das VersVG normiert beispielsweise eine derartige Frist im § 12 Abs. 3 im Zusammenhang mit Leistungsverpflichtungen von Versicherungsunternehmen.
Antwort
Mit folgendem Lernsystem weiterlernen:
(Zufall und Fokus nur mit Abo)